Batteriepfand
Informationen zum Batteriepfand
Nach dem Batteriegesetz §10 sind wir gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Unsere Preise für Starterbatterien verstehen sich inklusive diesem Pfand.
Um den Pfandpreis erstattet zu bekommen, müssen Sie die ersetzte Altbatterie bei uns oder einem Entsorgungsberechtigten vor Ort abgeben. Da Sie vor Ort viele Möglichkeiten haben eine Batterie fachgerecht zu entsorgen, übernehmen wir für den Versand an uns keine Kosten. Sollten Sie dennoch die Batterie an uns zurücksenden wollen, verwenden Sie bitte folgende Adresse und legen eine Info mit der Rechnung zum Kauf bei:
wiederaufladbar.de
Ulmer Strasse 53/2
73262 Reichenbach
Wenn Sie die Batterie vor Ort entsorgen möchten, können Sie dies in der Regel beim Wertstoffhof oder auch einem Baumarkt, einer Werkstatt oder anderem Geschäft, welches selbst Batterien verkauft. Dort erhalten Sie dann einen Entsorgungsnachweis*, den Sie uns per E-Mail (info ( at)wiederaufladbar.de) zusenden. Zur Sicherheit können Sie unsere Rechnung zu der Entsorgungsstelle mitnehmen, sodass die Abgabe auch darauf quittiert wird, denn nicht überall gibt es ein Formular.
Nach erfolgreicher Prüfung leiten wir die Rückzahlung der Pfandgebühr ein. Bitte beachten Sie, dass es etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, bis die Erstattung durchgeführt wurde.
*Der Entsorgungsnachweis muss folgende Angaben beinhalten:
Datum der Entsorgung
Menge und Art der entsorgten Sache
Stempel und Unterschrift des Entsorgers
Das Batteriepfand fällt nur bei Starterbatterien an!